Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
die Schule stellt Ihnen hiermit „Krankheitsanzeigen“ für Ihr Kind zur Verfügung.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Verwenden Sie diese Vordrucke bitte nur bei Erkrankung Ihres Kindes.
- Aus Sicherheitsgründen muss die Krankheitsanzeige am Tag der Erkrankung bis 7.40 Uhr vorliegen.
- Dies kann durch Geschwister, Nachbarskinder oder auch telefonisch erfolgen.
- Bei mündlicher Mitteilung ist die schriftliche Entschuldigung innerhalb von zwei Tagen nachzureichen (§ 20 BayScho).
- Eine mündliche Krankmeldung durch Kinder ist nicht ausreichend.
- Fehlt ein Kind unentschuldigt, muss die Schule, notfalls durch die Polizei, nachforschen lassen.