Ist mein Kind schulfähig?
Video mit Audiokommentar
von Frau Margit Kirchberger-Keil, Lin
Infobroschüre
Wichtige Termine
Mittwoch, 15.02.2023 | Infoabend für Eltern schulpflichtiger Kinder |
Mittwoch, 08.03.2023 | Schuleinschreibung für das Schuljahr 2023 / 2024 |
Unterlagen
– Geburtsurkunde oder Stammbuch
– Nachweis des apparativen Hör-/Sehtests
– Nachweis der U9
– evtl. Sorgerechtsbeschluss bei Alleinerziehenden
Ablauf
Die Einschreibung findet in Gruppen statt. Termine werden Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Während eine Lehrerin die Schulfähigkeit Ihres Kindes überprüft, mit ihm spricht, einige Fragen und leichte Aufgaben stellt und ihm das Klassenzimmer zeigt, erledigen Sie die notwendigen Formalitäten.
Nähere Auskünfte erhalten Sie am Informationsabend für die Vorschuleltern.
Richtlinien
Anzumelden sind alle Kinder, die bis zum 30. September 2023 sechs alt werden, die also spätestens am 30. September 2017 geboren wurden (Pflicht) oder bereits einmal von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt (Korridor oder Antrag) wurden.
Einschulungskorridor
Für die Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September eines Jahres 6 Jahre alt werden, wurde ein Einschulungskorridor eingeführt.
Die Kinder sind schulpflichtig und nehmen an der Vorschulgruppe in der KITA, an der Gesundheitsuntersuchung und am Anmeldeverfahren teil.
Die KITAS und die Schulen stehen den Erziehungsberechtigten mit Beratung und Empfehlung zum Zeitpunkt der Einschulung zur Seite.
Danach entscheiden die Eltern frei, ob ihr Kind zum kommenden Schuljahr oder erst ein Schuljahr später eingeschult wird.
Die Entscheidung muss der Schule schriftlich bis spätestens 11. April 2023 vorliegen.
Kinder, die im Oktober, November und Dezember geboren wurden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten (formlos) eingeschult werden.
„Januarkinder“:
Kinder, die erst im Januar oder später das sechste Lebensjahr erreichen, benötigen zur Teilnahme am Einschulverfahren ein schulpsychologisches Gutachten.
(Informationen hierzu erteilt die Grundschule.)